Pflegegrad beantragen und Anmeldung in der Seniorenresidenz

Pflegegrad beantragen und Anmeldung in der Seniorenresidenz

Erfahren Sie hier, weshalb es wichtig ist, einen Pflegegrad zu beantragen, wie Sie vorgehen sollten und wie Sie sich oder Ihren Angehörigen bei uns anmelden.

Pflege beantragen

Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf finanzielle Hilfe. Die Höhe der Unterstützung hängt von der Pflegebedürftigkeit ab. Wir erklären Ihnen, welche Pflegearten es bei uns in der MEDICLIN Seniorenresidenz Deister Weser gibt, wie Sie den Pflegegrad beantragen und welche Kosten auf Sie zukommen.

Weshalb Sie einen Pflegegrad beantragen sollten

Weshalb Sie einen Pflegegrad beantragen sollten

Von der Pflegekasse erhalten Sie einen Zuschuss für die Pflege, der abhängig vom ermittelten Pflegegrad des Bewohners ist.

Ihr Eigenanteil an den Kosten für den Aufenthalt in der MEDICLIN Seniorenresidenz Deister Weser richtet sich ebenfalls nach dem jeweiligen Pflegegrad des Bewohners. Für jeden Pflegegrad gibt es entsprechende Tagessätze. Die Differenz zwischen dem Tagessatz und dem Zuschuss der Pflegekasse müssen Sie selbst tragen.  

Falls Sie den Restbetrag nicht vollständig selbst zahlen können, besteht die Möglichkeit, Pflegewohngeld oder Sozialhilfe zu beantragen. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an:

Aileen Molzahn

Aileen Molzahn

Einrichtungsleitung

MEDICLIN Seniorenresidenz Deister Weser

Wie Sie einen Pflegegrad beantragen

  1. Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse: Das Antragsformular für den Pflegegrad erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, die Pflegekasse ist hier angeschlossen. Schicken Sie das Formular ausgefüllt und zusammen mit Unterlagen, die den Pflegebedarf belegen (z.B. Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder), an die Pflegekasse zurück.
  2. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit einem Pflegegutachten: Ärzte oder Pflegekräfte des MDK besuchen Sie oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zuhause, hier wird insbesondere die Selbstständigkeit des Betroffenen beurteilt.
  3. Der MDK übergibt das Pflegegutachten an die Pflegekasse, die über die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad entscheidet. Das Ergebnis teilt Ihnen die Pflegekasse in einem Brief mit.
    Wenn der Pflegebedarf nicht mindestens für den Pflegegrad 1 ausreicht, stellt der MDK keine Pflegebedürftigkeit fest. Der Betroffene hat dann keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
  4. Wenn Sie mit der Pflegeeinstufung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, das MDK-Gutachten einzusehen und innerhalb von vier Wochen schriftlich zu widersprechen. Begründen Sie den Widerspruch, indem Sie genau schildern, warum der Pflegegrad zu niedrig ist.

Weitere Informationen, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, finden Sie hier

Pflegegrad beantragen

Im Video sehen Sie, wie Sie einen Pflegegrad beantragen können, was die sechs Kriterien sind, nach denen der Medizinische Dienst den Pflegegrad beurteilt und welche Pflegegrade es gibt.

Welche Pflegegrade gibt es?

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wie wird der Pflegegrad beurteilt?

Sechs Bereiche sind dabei wichtig:

  • Mobilität, z. B. sich in der Wohnung fortbewegen
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten, z. B. Personen erkennen, sich orientieren
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, z. B. selbstschädigendes Verhalten
  • Selbstversorgung, z. B. sich selbstständig waschen, essen und trinken
  • krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen und Belastungen bewältigen, z. B. Medikamente selbstständig einnehmen
  • Alltagsleben und soziale Kontakte gestalten, z. B. Tagesablauf

Welche Kosten auf Sie zukommen

Welche finanzielle Unterstützung gibt es?

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem Pflegegrad und unterscheidet sich je nach Pflegeform (z. B. häusliche Pflege, teilstationäre Pflege, stationäre Pflege, Kurzzeitpflege). Für den stationären Bereich, also bei einer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, gelten diese monatlichen Pflegesätze:

  • Pflegegrad 1: 125 Euro
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Hier finden Sie die Kostenübersicht unserer Einrichtung.

Welche Leistungen und Kompetenzen Sie erwarten

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

  • Mitwirkung bei und Durchführung von ärztlichen Anordnungen
  • ärztliche Betreuung und Behandlung durch einen Arzt Ihrer Wahl
  • Notruf über Pflegenotruf zu jeder Tages- und Nachtzeit
  • Beratung und Hilfe bei persönlichen Problemen und Regelung behördlicher Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Heimaufenthalt
  • ein aktivierendes Miteinander, die Pflege von Kontakten und gemeinsamen Aktivitäten
  • Gestaltung des Tagesablaufes durch vielfältige Betreuungs- und Freizeitangebote wie Gymnastik, Gedächtnistraining und Feste im Jahreskreis
  • Unterbringung und Mahlzeiten, Medikamentenmanagement, Reinigung, Wäschereinigung

Unsere Kompetenzen

Die MEDICLIN Seniorenresidenz Deister Weser erfüllt alle gesetzlichen Voraussetzungen der Pflegeversicherungen.

Unsere gut ausgebildeten Fachkräfte garantieren eine professionelle Pflege. Ihr Wissen wird außerdem durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen auf folgenden Gebieten ständig erweitert und aktualisiert:

  • gerontopsychiatrische Handlungskompetenzen
  • Validation, Fallgespräche
  • Basale Stimulation
  • Wundmanagement
  • Sondenernährung (enterale Ernährung)
  • Stomaversorgung und Tracheostoma
  • MRSA (Multi-resistenter Staphylococcus aureus)
  • Medikamentenmanagement

Wie Sie sich oder Ihren Angehörigen bei uns anmelden

In der MEDICLIN Seniorenresidenz Deister Weser sind folgende Pflegearten möglich:

Vollstationäre Pflege

Der pflegebedürftige Mensch wohnt dauerhaft in unserer Pflegeeinrichtung und wird dort versorgt und betreut.

Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Der pflegebedürftige Mensch wird für eine begrenzte Zeit bei uns vollstationär betreut. Zum Beispiel als Übergangslösung nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn Sie als pflegender Angehöriger wegen Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen vorübergehend verhindert sind.

Anmeldeverfahren

Wir bitten Sie, zunächst einmal Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir bieten Ihnen an, Sie unverbindlich auf die Warteliste aufzunehmen, wenn aktuell kein Platz bei uns frei ist.

Wie Sie uns kontaktieren können

Aileen Molzahn

Aileen Molzahn

Einrichtungsleitung

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Anabel Borchers

Anabel Borchers

Pflegedienstleitung

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